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   BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55   

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https://dejure.org/1957,5378
BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55 (https://dejure.org/1957,5378)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1957 - II ZR 334/55 (https://dejure.org/1957,5378)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1957 - II ZR 334/55 (https://dejure.org/1957,5378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 8, 239 [241] mit Nachweisen, insbesondere RGZ 86, 321; 148, 148), hat bei Werkverträgen der Unternehmer, der objektiv vertragswidrig gehandelt hat, sich zu entlasten.
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Während die Tatsachen, die als Schadensursache in Betracht kommen, unter Berücksichtigung der Beweislast nach § 286 ZPO festzustellen sind, entscheidet das Gericht über den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Tatsachen (hier der Schadhaftigkeit des Stranges) und dem eingetretenen Schaden gemäß § 287 ZPO (vgl. z.B. BGHZ 2, 138 [140]; 7, 148 [203]); bei dieser Entscheidung ist das Gericht an Verteilung der Beweislast nicht gebunden (RGZ 155, 37 [39]), wenn auch das Urteil nicht auf einer Verkennung der Beweislast beruhen darf (RG JW 1914, 757; Warn 1915 Nr. 185).
  • RG, 26.04.1937 - VI 395/36

    1. Fällt die Beurteilung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Während die Tatsachen, die als Schadensursache in Betracht kommen, unter Berücksichtigung der Beweislast nach § 286 ZPO festzustellen sind, entscheidet das Gericht über den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Tatsachen (hier der Schadhaftigkeit des Stranges) und dem eingetretenen Schaden gemäß § 287 ZPO (vgl. z.B. BGHZ 2, 138 [140]; 7, 148 [203]); bei dieser Entscheidung ist das Gericht an Verteilung der Beweislast nicht gebunden (RGZ 155, 37 [39]), wenn auch das Urteil nicht auf einer Verkennung der Beweislast beruhen darf (RG JW 1914, 757; Warn 1915 Nr. 185).
  • RG, 16.05.1906 - I 610/05

    Ladungsschade. Schlepper. Befreiungsklauseln.

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Als Klagegrundlage aus unerlaubter Handlung kommt gegen den Beklagten W. § 823 Abs. 1 BGB, gegen die beklagte Schiffahrtsgesellschaft sowohl die Haftung für eigenes Verschulden nach § 831 BGB als auch die Haftung für das Verschulden ihres Schleppführers nach § 3 BSchG in Frage (RGZ 63, 308 [311]; 151, 296).
  • RG, 15.03.1915 - VI 599/14

    Personenbeförderungsvertrag; Beweislast

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 8, 239 [241] mit Nachweisen, insbesondere RGZ 86, 321; 148, 148), hat bei Werkverträgen der Unternehmer, der objektiv vertragswidrig gehandelt hat, sich zu entlasten.
  • RG, 28.05.1936 - I 298/35

    Kann neben der Haftung des Reeders (Schiffseigners) aus §§ 485, 486 HGB. (§§ 3, 4

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Als Klagegrundlage aus unerlaubter Handlung kommt gegen den Beklagten W. § 823 Abs. 1 BGB, gegen die beklagte Schiffahrtsgesellschaft sowohl die Haftung für eigenes Verschulden nach § 831 BGB als auch die Haftung für das Verschulden ihres Schleppführers nach § 3 BSchG in Frage (RGZ 63, 308 [311]; 151, 296).
  • RG, 18.06.1935 - VII 398/34

    Wer trägt die Beweislast, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - II ZR 334/55
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 8, 239 [241] mit Nachweisen, insbesondere RGZ 86, 321; 148, 148), hat bei Werkverträgen der Unternehmer, der objektiv vertragswidrig gehandelt hat, sich zu entlasten.
  • BGH, 27.10.1960 - II ZR 5/59

    Haftung des Schiffseigner-Schiffers

    Der Schleppvertrag als Werkvertrag, der auf die Verbringung eines mit einer schlepperfremden Besatzung bemannten Schiffes vom Abgangsort zum Ablieferungsort gerichtet ist (BGH VersR 1957, 286), begründet eine besondere Obhutspflicht des Schleppers, die geeignet ist, die Herbeiführung des versprochenen Erfolges zu sichern.
  • BGH, 27.01.1958 - II ZR 266/56

    Rechtsmittel

    Diese Ansicht entspricht der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 151, 296) und des erkennenden Senats (Urt. v. 14. März 1957 - II ZR 334/55 -, VersR 1957, 286).
  • BGH, 08.07.1958 - VI ZR 165/57
    Voraussetzung dieser Beweislastumkehr war aber, daß die äussere Sachlage zunächst auf eine Verletzung der Sorgfaltspflichten im Bereich des Unternehmers schließen ließ oder daß unmittelbar aus dem Gefahrenbereich des Unternehmers ein die Beklagte treffender Schaden erwuchs (vgl. RGZ 148, 148 [150]; 169, 84 [97]; RG JW 1938, 2976; BGHZ 8, 239; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1956 - VI ZR 84/55 = VersR 1956, 588; Urteil des II. Zivilsenats vom 18. März 1957 - II ZR 334/55 - = VersR 1957, 286).
  • BGH, 28.06.1962 - II ZR 112/60

    Anscheinsbeweis für das Verschulden einer Schiffsbesatzungen bei Beschädigung

    Der Anscheinsbeweis geht nach den Umständen des vorliegenden Falles in zwei Richtungen (vgl. BGH LM ZPO § 286 C Nr. 20): Entweder war das Seil aus von der Beklagten zu vertretenden Gründen nicht in Ordnung (BGH VersR 1957, 286) oder das ordnungsgemäße Seil war durch einen Navigationsfehler überbelastet (vgl. BGH VersR 1957, 312 f).
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